Navigation überspringenSitemap anzeigen
INDUSTRIEBÜRSTEN KÖRBER e.U. - Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns - Firma Industriebürsten Körber e.U. - und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hin künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
  2. Es gilt gegenüber Vertragspartnern jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB , abrufbar auf unserer Homepage www.industriebuersten.at
  3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
  4. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
  5. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns, nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebote

  1. Die Preise und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und behalten - wenn nicht anders vermerkt - 90 Tage Gültigkeit. Dies gilt vorbehaltlich gleichbleibender Material- und Rohstoffpreise.
  2. Unsere Angebote sind nur bei Bestellung der angefragten Menge und Qualität gültig.

Preise

  1. Die Nettopreise verstehen sich in Euro und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlung

  1. Sofern keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar.
  2. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
  3. Wir behalten uns vor, weitere Lieferungen von der Begleichung offener Forderungen abhängig zu machen, ohne dass bestehende Lieferabkommen erlöschen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges trägt unser Vertragspartner sämtliche damit verbundenen Kosten, insbesondere Mahngebühren, Kosten eines von uns beauftragten Rechtsanwaltes sowie die Kosten eines gewerblichen Inkassounternehmens.

Lieferung

  1. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sie verlängern sich bei höherer Gewalt sowie sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind.
  2. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Versand

  1. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk Klosterneuburg. Die Verrechnung der Transportkosten kann auch nachträglich, wenn zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bekannt, erfolgen.
  2. Bei Eilsendungen, soweit vom Besteller gewünscht oder verlangt, werden die Mehrkosten verrechnet.
  3. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport, sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung sofort an den anliefernden Transporteur zu richten.
  4. Eine Transportversicherung der Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch, zu kosten des Vertragspartners vorgenommen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen verbleiben die verkauften Waren ausschließlich in unserem Eigentum. Es wird dazu ausdrücklich vereinbart, dass ein erweiterter Eigentumsvorbehalt besteht. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen mit anderen Gegenständen steht uns das Vorbehalts-Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware. Eine Weiterverarbeitung ist nur dann zulässig, wenn daraus entstehende Forderungen an uns abgetreten werden. Allfällige Pfändungen an den unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenständen sind uns unverzüglich zu melden.

Sonderanfertigungen

  1. Bei Sonderanfertigungen richten sich die genauen Liefermengen nach unseren Produktionsbedingungen. Anfallende Unter- oder Überlieferungen bis zu einem Ausmaß von 10% sind dabei zulässig und müssen zu den vereinbarten Preisen abgenommen werden.

Gewährleistung

  1. Die gelieferte Ware ist durch den Vertragspartner unverzüglich auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt - es sei denn - es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein nicht erkennbarer Mangel erst später, so hat der Vertragspartner diesen unverzüglich nach der Entdeckung spezifiziert zu rügen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung der Ware sind wir - sofern nichts anderes vereinbart ist – berechtigt, die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch vertragsgemäße Ware zu ersetzen oder die gelieferte Ware nachzubessern.
  2. Bürsten sind Verschleißteile und deren Standzeit (Lebensdauer) sehr stark von den Einsatzbedingungen abhängig. Es ist daher jegliche Verbindlichkeit unsererseits bezüglich der Standzeit unserer Produkte ausgeschlossen.
  3. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Ausfall der gelieferten Ware entstehen.

Unser geistiges Eigentum

  1. Pläne, Skizzen, Angebote, Einbauvorschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
  2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
  2. Wir, wie ebenso der Vertragspartner verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam - ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien - eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

Recht

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort ist AT-3400 Klosterneuburg
  4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen, zwischen uns und unseren Vertragspartnern ergebenden Streitigkeiten, ist das für unseren Sitz zuständige Gericht in Korneuburg.

Information gemäß Datenschutzgesetz

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass wir die Kundendaten im Rahmen der Geschäftsabwicklung zur betriebsinternen Verwendung speichern und erklärt dazu sein ausdrückliches Einverständnis.
+43 2243 26601
Zum Seitenanfang